Wie verhalte ich mich bei einem Bußgeldbescheid?
Wenn man einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhält, ist die erste Reaktion oft Ärger oder Verunsicherung. Doch in solchen Fällen ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und den Bescheid genau zu prüfen. Denn nicht jeder Vorwurf ist automatisch korrekt oder rechtlich haltbar. Sobald der Bescheid im Briefkasten liegt, sollte man sich in Ruhe mit dem Inhalt auseinandersetzen. Dabei sind insbesondere die Angaben zur Person, das Fahrzeugkennzeichen, der genaue Tatvorwurf, der Zeitpunkt sowie der Ort des Geschehens entscheidend. Auch ein Blitzerfoto oder andere Beweismittel sind in der Regel beigefügt oder zumindest erwähnt. Wer Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids hat oder gar sicher ist, nicht selbst gefahren zu sein, sollte wissen, dass man grundsätzlich das Recht hat, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben offiziell als zugestellt gilt – in der Regel zwei bis drei Tage nach dem Absendedatum. Ein Einspruch muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder Fax, und sollte klar formuliert sein. Es genügt zunächst, Einspruch „gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum]“ einzulegen. Begründet werden muss er nicht sofort – insbesondere dann nicht, wenn man erst Akteneinsicht beantragen oder sich juristisch beraten lassen möchte.
Widerspruch oder nicht?
In manchen Fällen kann ein Einspruch durchaus Erfolg haben. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Messung mit einem fehlerhaften Gerät durchgeführt wurde oder wenn man nachweisen kann, dass man zur Tatzeit gar nicht gefahren ist. Auch formale Fehler im Bescheid – wie ein falsch geschriebener Name, ein ungenauer Tatort oder das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung – können dazu führen, dass der Bescheid ungültig ist. Gerade bei schwerwiegenden Folgen wie einem drohenden Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder einem hohen Bußgeld ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist.
Sollte man den Verstoß jedoch anerkennen und der Bußgeldbescheid korrekt sein, empfiehlt es sich, das Bußgeld zeitnah zu überweisen. Die Bankverbindung und das Aktenzeichen stehen im Schreiben. Wichtig ist, dass die Zahlung fristgerecht eingeht, sonst können zusätzliche Kosten durch Mahngebühren oder sogar Vollstreckungsmaßnahmen entstehen. Auch ein eventuelles Fahrverbot sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. In der Regel muss der Führerschein für die festgelegte Zeit bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Wer zum ersten Mal innerhalb von zwei Jahren ein Fahrverbot erhält, darf sich übrigens in bestimmten Fällen den Zeitpunkt des Antritts innerhalb von vier Monaten selbst aussuchen – das kann besonders für Berufspendler hilfreich sein.
Punkte in Flensburg
Nicht zuletzt sollte man die möglichen Punkte in Flensburg im Blick behalten. Denn auch wenn ein einzelner Verstoß zunächst harmlos wirkt, können sich Punkte über die Jahre summieren. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer wissen möchte, wie viele Punkte aktuell auf dem Konto stehen, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine kostenlose Auskunft beantragen – auch online.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Bußgeldbescheid sollte weder ignoriert noch überstürzt abgewickelt werden. Wichtig ist es, den Sachverhalt genau zu prüfen, rechtzeitig zu reagieren und sich im Zweifelsfall Unterstützung zu holen. So lässt sich nicht nur vermeiden, unnötig zu zahlen, sondern man schützt sich auch davor, langfristige Konsequenzen wie Punkte oder Fahrverbote hinnehmen zu müssen.

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